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§ 1 Gegenstand und Grundlagen
1)Diese Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 76 Abs. 1 SGB XII),
- die leistungsgerechte Vergütung (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 76 Abs. 2 SGB XII ),
- eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung (§ 75 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII i.V.m. § 76 Abs. 3 SGB XII) und
- Verfahrensfragen.
2) Die Selbständigkeit des Einrichtungsträgers bei der Erbringung der vereinbarten Leistung in Zielsetzung und
Durchführung bleibt unberührt.
3) Die Einrichtung ist eine Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 4 des Landesrahmenvertrags und § 13 Abs. 2 SGB XII.
4) Das Haus am Mühlenteich ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe, in der Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB
XII erbracht wird.
§ 2 Art und Ziel der Leistungen
1) Die Einrichtung ist dem Einrichtungstyp Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf. (Einrichtungstyp A. l. 3. der Anlage 2 zum LRV-SH.)
zugeordnet. Es werden vollstationäre Leistungen im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB XII erbracht.
2) Alle Hilfen haben das Ziel, den behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Rahmen des
Begleitungs-/Assistenzangebotes wird in dem jeweils individuell erforderlichen Umfang die größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung der behinderten Menschen sichergestellt. Die
Lebensgestaltung orientiert sich dabei an der aktuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen des behinderten Menschen. Sinnvolle Handlungs- und Lebensperspektiven werden gemeinsam mit den Bewohnern
entwickelt und umgesetzt. Vorhandene Ressourcen sollen erhalten und weiterentwickelt, die Folgen verlorener Fähigkeiten und Fertigkeiten durch individuelle Hilfeleistungen gemildert werden.
3) Die Begleitung und Assistenz im Haus am Mühlenteich umfasst alle Bereiche des menschlichen Lebens, Erlebens und Verhaltens. Ausgangslage ist,
dass bei geistig behinderten Menschen – auch bei schwerst- und mehrfachbehinderten – lebenslang eine Persönlichkeitsentwicklung stattfindet. Das pädagogische Handeln in der Wohnstätte orientiert sich
an den folgenden, übergeordneten Leitprinzipen:
- Schaffung und stetige Weiterentwicklung normalisierter Wohn- und Lebensbedingungen (Normalisierungsprinzip)
- Berücksichtigung individueller Besonderheiten, Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner (Individualitätsprinzip)
- weitestmögliche Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde (Partizipations- und Integrationsprinzip)
- Förderung und Unterstützung von Selbstbestimmung für die größtmögliche Selbstgestaltung der eigenen Lebenswelt (Empowermentprinzip)
- Begleitung, Unterstützung, Wahlmöglichkeiten anbieten, „So-Sein“-Lassen, Anregen, Zutrauen statt Vorgeben, Behandeln, Kontrollieren, Programmieren oder
Befehlen (Assistenz- und Unterstützungsprinzip statt fürsorglicher Betreuung)
- Gemeinwesenarbeit, Sozialraum- und Ressourcenorientierung, „Brücken bauen“ in die Gemeinde (Inklusionsprinzip)
4) Die Dauer der Hilfe orientiert sich an der individuellen Situation und ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt.
§ 3 Personenkreis/Platzzahl/Regionale Ausrichtung
1) Das Haus am Mühlenteich ist eine vollstationäre Einrichtung für Erwachsene, vorrangig mit geistiger Behinderung, die i.d.R. die
Mindestvoraussetzung für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Seelische und körperliche Behinderungen sind oft zusätzlich vorhanden.
Im Einzelnen können Menschen mit folgenden Behinderungsmerkmalen im Haus am Mühlenteich zuhause sein:
- Geistig behinderte Erwachsene
- Geistig behinderte Erwachsene mit einer zusätzlichen psychischen Störung und/oder Verhaltensauffälligkeit
- Schwerst- und mehrfachbehinderte Erwachsene
- Autistische Erwachsene
- Cerebral geschädigte Erwachsene.
2) Die Aufnahme- und Wohnmöglichkeiten des Hauses am Mühlenteich finden dann ihre Grenzen, wenn
- die Notwendigkeit einer Behandlung unter klinischen Bedingungen bzw.
- die Notwendigkeit einer dauernden klinischen Überwachung vorliegt,
- primär eine Suchterkrankung vorliegt,
- eine erhebliche, nicht nur vorübergehende und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht beeinflussbare Selbst- und/oder Fremdgefährdung gegeben ist,
- wiederholt grobe Verhaltensabweichungen ein harmonisches Neben- und Miteinander derart stören, dass ein Zusammenleben nicht weiter möglich ist.
3) Die Zugehörigkeit zum Personenkreis stellt der nach § 98 SGB XII zuständige Leistungsträger im Rahmen seiner Hilfeplanung, ggf. nach Anhörung
von weiteren Sachverständigen, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalls geboten ist (vgl. § 24 EGH-VO), fest.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, im Rahmen dieser Vereinbarung den in Absatz 1 beschriebenen Personenkreis (Leistungsberechtigte) im
Umfang von bis zu
24 Plätzen
aufzunehmen und zu betreuen. Eine Überbelegung ist unzulässig. Gemäß § 5 Abs. 7 LRV-SH erfolgt die Meldung der tatsächlichen Belegungstage vom
01.01. bis zum 30.06. des Jahres bis Ende des Monats Juli und der tatsächlichen Belegungstage vom 01.07. bis zum 31.12. des Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres. Die Meldung erfolgt in Form des beigefügten Musters an die Koordinierungsstelle.
4) Es werden Leistungsberechtigte aus dem Bundesland Schleswig-Holstein aufgenommen.
§ 4 Inhalt der Leistungen
1) Das Haus am Mühlenteich arbeitet mit dem Bezugspersonensystem, davon ausgehend, dass die Unterstützung zur Kompensation fehlender
Handlungsmöglichkeiten in den genannten Lebensbereichen nur dann gelingt, wenn zwischen Bewohnern und Assistenten eine tragfähige, partnerschaftliche Beziehung entsteht. Deshalb wird jedem Bewohner
eine Bezugsbetreuung zur Seite gestellt.
2) Zentrale Lebensbereiche, in denen Assistenz, Begleitung und ganzheitliche Förderung stattfinden, sind:
- „Gesundheit“
- „Wohnen“
- „tagesstrukturierende Beschäftigung“
- „Sozialer Lebensraum“
- „Finanzen/Institutionen“
3) Individuelle Ziele der Leistungsberechtigten sind auf die Vereinbarungen in der Hilfeplanung des zuständigen Leistungsträgers ausgerichtet und
werden in einer gesonderten Maßnahmeplanung des Leistungserbringers in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten formuliert (s. auch § 4 Abs. 5 und § 7).
4) In den einzelnen Lebensbereichen werden nachfolgende Leistungen erbracht:
Bereich „Gesundheit“
- Gespräche über Gesundheit / Krankheit
- Maßnahmen zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit
- Vermittlung von Fertigkeiten im Umgang mit Behinderung und Krankheit, den daraus resultierenden Beeinträchtigungen und Lebenskrisen (Aufbau und Stärkung
von Bewältigungsstrategien, Akzeptanz vorhandener Einschränkungen und Grenzen)
- Kooperation mit Haus- und Fachärzten. Zur allgemeinen ärztlichen Betreuung und Versorgung kommt einmal wöchentlich ein Hausarzt zur Visite in die
Wohnstätte. Für die Behandlung anderer Bereiche kooperiert das Haus am Mühlenteich mit den spezifischen Fachärzten und Kliniken, z.B. dem Epilepsiezentrum Hamburg des ev. Krankenhauses Alsterdorf.
- Koordination der Leistungen in anderen Funktionsbereichen, wie z.B. medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, u.a. Überwachung und Durchführung
ärztlicher Anordnungen, einschließlich Arztbesuche. Das Haus am Mühlenteich übernimmt die Organisationsverantwortung für die Auswahl geeigneter Fachdienste und eindeutiger vertraglicher
Abmachungen. Dazu gehören u.a. die Zusammenarbeit mit einer Firma für Orthopädie- und Rehatechnik, Hausbesuche einer medizinischen Fußpflege, spezielle Therapien wie Physiotherapie und
Ergotherapie, Übernahme von medizinisch-pflegerischen Maßnahmen durch einen Pflegedienst.
- Bei Bedarf Erarbeitung von Krisenbewältigungsstrategien
- Umgang mit Sexualität
- Heilpädagogische Förderung zur Verbesserung bzw. zum Erhalt von Fertigkeiten
- Pflegerische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII § 55 Absatz 2
- Vermittlung von Fertigkeiten zur Gesundheitsförderung und –erhaltung, wie z.B. die Beobachtung des Gesundheitsbefindens, die Beachtung einer ausgewogenen
Ernährung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr, die regelmäßige Medikamenteneinnahme, die Anwendung von Bedarfsmedikation, notwendige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.
- Auf eine ausgewogene Vollwertkost wird besonderer Wert gelegt. Bei Bedarf werden individuelle Ernährungspläne erstellt
Bereich „Wohnen“
- Unterstützung der gegenseitigen Kommunikation und Interaktion
- Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie z.B. Mithilfe im Haushalt, Ordnung und Sauberkeit im eigenen Bereich, Zubereitung von einfachen Speisen,
Pflege des Eigentums
- größtmögliche Eigenständigkeit und Begleitung im Bereich der Basisversorgung, wie z.B. die allgemeine Körperpflege, das selbsttätige An- und Auskleiden,
eine adäquate Kleiderauswahl, das selbsttätige Essen und Trinken sowie die Benutzung der Toilette. Das Frühstück und Abendbrot wird gemeinsam mit den Bewohnern in den jeweiligen Gruppen
zubereitet.
- Mitwirkung beim Einkauf von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs
- Bereitstellung von Fahr- und Begleitdiensten für Aktivitäten außer Haus
- Hilfen bei der Gestaltung des eigenen Zimmers
Bereich „tagesstrukturierende Beschäftigung“
- Die Bewohner des Hauses am Mühlenteich können i.d.R. aufgrund ihrer Behinderung nicht in einer WfbM arbeiten. Um dies auszugleichen besteht im Haus ein
„Tagesstätte“ genannter Förder- und Beschäftigungsbereich. Der Wohnbereich und der Förder- und Beschäftigungsbereich sind ähnlich einer normalen Alltagsstruktur zu gestalten. Somit liegt der
Gestaltungsschwerpunkt am Vormittag im Bereich der vorstrukturierten Förder- und Beschäftigungsassistenz und am Nachmittag im spontanen und individuellen Freizeitbereich. Die Vorstrukturierung
basiert auf der Grundlage individueller Entwicklungs- und Förderpläne, die gemeinsam abgesprochen werden, aber jederzeit durch spontane Bedürfnisäußerungen der Angebotsteilnehmer änderbar sind.
Die Zielformulierungen des Wohnbereichs und des Förder- und Beschäftigungsbereichs gehen ineinander über und ergänzen sich gegenseitig.
Ziele der tagesstrukturierenden Beschäftigung ist die Förderung von
- Eigenständigkeit,
- Kommunikation und Wahrnehmung,
- Erweiterung von sozialer Kompetenz,
- Anerkennung,
- Selbstbewusstsein,
- Selbstbestimmung,
- Sinnerfüllung
- Erhaltung und Festigung von Handlungskompetenzen und Basisfertigkeiten durch die spezifischen Angebote des Förder- und Beschäftigungsbereichs, wie z.B.
Basale Stimulation, Sensorische Integration, Snoezelen, Kreativangebote, Angebote in der Holzwerkstatt, Musikangebote, Begleitung zum heilpädagogischen Reiten und Schwimmen, Arbeiten mit dem PC,
Geruchs- und Geschmacksarbeit.
Bereich „Sozialer Lebensraum“
- Vermittlung sozialer Handlungskompetenzen, wie z.B. angemessenes Konfliktverhalten, Rücksichtnahme, Einhalten von Gruppenregeln, ein ausgewogenes
Verhältnis von Nähe und Distanz, die Einordnung in fremde und bekannte Gruppensituationen
- Anregung und Förderung von Sozialkontakten innerhalb und außerhalb der Einrichtung
- Erarbeitung und Erhalt einer individuellen Tages- und Wochenstruktur und deren Nutzung
- die Übertragung bestimmter Aufgaben im Gruppengeschehen, ähnlich dem Leben in der Familie
- Wahrnehmen und Erkennen der eigenen Person, der Umwelt und der eigenen Lebenswirklichkeit und die realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten,
Kräfte und Grenzen in verschiedensten Lebenssituationen
- Lernen, sich nach seinen Möglichkeiten zu äußern und verbal oder nonverbal seine Bedürfnisse anzumelden
- Förderung der Teilnahme an Freizeitangeboten und kulturellen Angeboten
- die sinnvolle Gestaltung von freier Zeit, die bewusste Auswahl aus verschiedenen Freizeitangeboten und das damit verbundene Entdecken neuer Interessen
und evtl. auch Hobbys
- Hilfen bei der Nutzung technischer Hilfsmittel, Medien
- Eltern, Angehörige und gesetzliche Vertreter stellen in den meisten Fällen die primären Bezugspersonen der Bewohner des Hauses am Mühlenteich dar. Die
Begleitung der Bewohner basiert auf ihren Erfahrungen und Kenntnissen über Lebensentwürfe, Vorlieben und Abneigungen. Der Kontakt zu ihnen und der Austausch mit ihnen ist ein wichtiges Anliegen
zur Sammlung wichtiger Informationen und zur Wahrung der Bewohnerinteressen. Besuche zwischen Bewohnern und Angehörigen sind erwünscht und werden soweit wie möglich unterstützt. Das wechselnde
Verhältnis von Distanz und Nähe ist ein natürlicher und positiver Prozess und es wird versucht, die Beziehungsgestaltung zwischen Bewohnern und Angehörigen angemessen zu begleiten.
Bereich „Finanzen/Institutionen“
- Verwaltung des eigenen Geldes
- Beratung und Unterstützung beim Umgang mit dem eigenen Geld
- Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Institutionen
5) Die Darstellung der vorstehenden Inhalte ist keine abschließende Aufzählung möglicher - im Rahmen der bestehenden sächlichen und pädagogischen
Ausstattung vorgehaltener - pädagogischer Leistungen. Je nach individueller Situation der Leistungsberechtigten und des pädagogischen Konzepts sind weitere Leistungen denkbar.
6) Zur Erbringung der vorgenannten direkten personenbezogenen Leistungen sind indirekte personenbezogene Leistungen zu erbringen. Es handelt sich
um folgende Leistungen:
Indirekte, personenbezogene Leistungen
- vorbereitende Leistungen zur Abklärung der Hilfe
- Koordination der Leistungen mit anderen Trägern
- Abstimmung und Schriftverkehr mit Leistungsträgern
- fortlaufende Betreuungsdokumentation
- Mitwirkung an Hilfeplangesprächen
- Erstellung von Assistenzplänen
- Erstellung von Entwicklungsberichten
7) Zur Erbringung der direkten und indirekten personenbezogenen Leistungen sind grundsätzlich folgende Rahmenleistungen notwendig:
- Einrichtungsleitung
- Verwaltung
- Qualitätssicherung
- Teamorganisation
- Hauswirtschaft
- Planung, Aufbau und konzeptionelle Weiterentwicklung
- Fahr- und Begleitdienste
§ 8 Qualität der Leistungen
Als Qualität sind die Eigenschaften einer sozialen Dienstleistung zu beschreiben, die erfüllt werden müssen, um den Erfordernissen einer
bedarfsgerechten Leistungserbringung zu entsprechen. Die Qualität der Leistung beinhaltet Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Die Qualität der Leistung gliedert sich in:
- Strukturqualität
- Prozessqualität
- Ergebnisqualität
a) Strukturqualität
Die Strukturqualität definiert die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung einer Einrichtung, den Standort und ihre Vernetzung im
regionalen Hilfesystem. Über die räumliche und sächliche Ausstattung sind im Rahmen der beschriebenen Strukturqualität gemäß § 8a und unter Berücksichtigung der vorgenannten Leistungen und der
abgestimmten Investitions- und Finanzierungspläne -, Übereinkünfte in der Vergütungsvereinbarung zu treffen. Zur Ausstattung gehören alle in Ziffer 5.5 AVV-SH genannten beweglichen Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände.
1. Personal
Für eine qualifizierte und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Assistenz werden geeignete Fachkräfte benötigt. Dies sind insbesondere
Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilerzieher, Gesundheits- und Krankenpfleger, Heilpädagogen und Sozialpädagogen oder Angehörige vergleichbarer Berufsgruppen.
- Für notwendige Leitungs- und Verwaltungsaufgaben steht entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung.
- Die gesamte Personalausstattung, Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals ergibt sich aus dem Personalplan, der Bestandteil dieser Leistungs- und Prüfungsvereinbarung ist.
- Für die in der Einrichtung beim Leistungserbringer beschäftigten Mitarbeiter werden aktuelle Stellenbeschreibungen vorgehalten.
- Die Einrichtung kann Wirtschafts-, Versorgungs- und technische Dienstleistungen durch Dritte unter Anrechnung auf den Personalplan erbringen lassen.
- Fachliche Fortbildung des beschäftigten Personals:
Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung (Fortbildungen, Teamsitzungen,
Fallbesprechungen) werden in ausreichendem und angemessenem Rahmen durchgeführt. Der Leistungserbringer weist den Fortbildungsbedarf für seine Mitarbeiter in einem jährlich zu aktualisierenden
Fortbildungsplan nach. Der Fortbildungsplan und die Nachweise der durchgeführten Fortbildungen sind durch die örtlich zuständige Heimaufsichtsbehörde nachprüfbar.
2. Soziales Umfeld und Infrastruktur
- Das Haus am Mühlenteich ist eine gemeindeintegrierte Wohneinrichtung in einem Wohngebiet der Stadt Bredstedt, 5 Minuten Fußweg vom Ortskern entfernt. In
der nächsten Nachbarschaft befinden sich Einfamilienhäuser, ein Kindergarten und eine dänische Schule.
- Die Stadt Bredstedt mit ihren ca. 5.200 Einwohnern liegt im Kreis Nordfriesland und gehört seit April 2008 dem Amt "Mittleres Nordfriesland"
an. Die Stadt und ihr Umfeld bieten ein umfangreiches Kultur- und Freizeitangebot. Zentral gelegen, sind Ausflugsziele wie die nordfriesischen Inseln, Dänemark/Tondern oder Husum und Umgebung
schnell zu erreichen. Der nahe gelegene Marktplatz Bredstedts hat ein überschaubares Angebot an Cafés und Einkaufsmöglichkeiten. Kirchen, Polizeistation, Hausärzte und Fachgeschäfte befinden sich
vor Ort. Der benachbarte Mühlenteich lädt zu kleinen Spaziergängen ein. Das nächste Krankenhaus befindet sich in Husum in 20 Kilometern Entfernung
3. Gebäude und Platzangebot
- Bei allen baulichen Maßnahmen sowie der Ausstattung werden die entsprechenden DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften beachtet.
- Das Haus ist ein in 4 Teile gegliederter Bau (Wohnbereich mit 3 Wohngruppen mit jeweils 8 Plätzen und die Tagesstätte), der 1994 bzw. 1996 fertig
gestellt und in Betrieb genommen wurde. Alle Räume sind ebenerdig und von Rollstuhlfahrern zu erreichen.
- Die Bewohner leben in ihrer Wohngruppe in einer familienähnlichen Situation in einem jeweils eigenen Gebäudeteil. Jede Wohngruppe ist gegliedert in 8
Einzelzimmer, 1 Gruppenraum (Wohn-/Essraum mit Teeküche), 1 Mehrzweckraum, 3 Räume WC + Dusche, 1 Raum WC + Pflegebadewanne, 1 Abstellraum und 1 Mitarbeiterzimmer mit WC und Dusche. Zu jeder
Gruppe gehört eine Terrasse.
- Jedes Zimmer verfügt über die Möglichkeit, einen Fernseher und ein Telefon anzuschließen.
- Der Tagesstättenbereich befindet sich in einem gesonderten Gebäudeteil. Das Raumangebot umfasst:
Werkräume für Holz- und Kunstarbeiten,
einen Therapie- bzw. Bewegungsraum,
einen EDV-Raum.
einen Snoezelenbereich mit einem Passivraum (weißer Raum), einem Aktivraum und einem Klangraum.
die Zentralküche,
ein großer Versammlungsraum mit Pantryküche für Dienstbesprechungen, Feiern, Disko und Filmabende.
- Das Haus ist ringsum von einem weitläufigen Garten umgeben, der zum Teil als Sinnesgarten angelegt ist.
- Die Lage der Einrichtung im Ort und die Anordnung der Räume ergeben sich aus den Lage- und Raumplänen.
4. Fuhrpark Für Fahrdienste stehen ein Bus mit Hebebühne und ein Pkw bereit.
b) Prozessqualität
Die Prozessqualität bezieht sich auf die Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung und umschreibt die Ausführung einer
Leistung, die sich zunächst an den individuellen Bedarfen der Leistungsberechtigten orientiert und sich fortlaufend dem jeweiligen Entwicklungsstand anpasst. Veränderungen und Anforderungen der
Leistungsberechtigten wie auch der Klientenstruktur insgesamt müssen notwendige Prozessänderungen nach sich ziehen.
Sie stellt sich wie folgt dar: Planung und Erbringung einer bedarfsorientierten Hilfeleistung auf der Basis der vorhandenen Konzeption. Die
Einrichtung verfügt über eine Konzeption, die für alle zugänglich ist.
Das Haus am Mühlenteich hält ein entwickeltes Qualitätsmanagementsystem vor. Dieses wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Das Ziel ist die
Gewährleistung der Angebote zu garantieren, um die Einhaltung der Vereinbarungen mit den Bewohnern und die Effektivität mit den Kosten im Einklang zu halten. Im Einzelnen gehören zum
Qualitätsmanagementsystem des Hauses am Mühlenteich folgende Maßnahmen:
- Regelmäßige, protokollierte Mitarbeiterbesprechungen
- Fortbildung der Mitarbeiter
- Assistenz- und Pflegedokumentation
- Entwicklungsberichte
- Fallbesprechungen
- Dokumentation und Evaluation der Hilfe- und Maßnahmenpläne des Leistungsträgers
- Einbeziehung der Bewohner, soweit wie möglich, in Planung, Organisation und Durchführung von Förder- und Hilfeplänen
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Assistenz
- Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter.
Die Bewohner des Hauses am Mühlenteich bilden gemäß den entsprechenden Gesetzen einen Beirat, dessen Mitwirkung sich auf die Gestaltung der
persönlichen Lebensverhältnisse – also die Bereiche Wohnen, pädagogische Begleitung, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitgestaltung – sowie die Sicherung einer angemessenen Qualität der
Betreuung bezieht. Der Heimbeirat wird alle vier Jahre neu gewählt. Durch die Mitwirkung sollen Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohner gefördert werden. Der Einrichtungsträger verpflichtet sich,
auf die Bildung eines Beirats hinzuwirken und seine Tätigkeit zu unterstützen.
Die Dienstplangestaltung und multiprofessionelle Zusammenarbeit im Rahmen der Leistungserbringung entsprechen den fachlichen Anforderungen.
c) Ergebnisqualität
Vor dem Hintergrund einer Leistungsvereinbarung ist Ergebnisqualität als Zielerreichungsgrad der
Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Leistungsberechtigten zu verstehen.
Dabei sind die individuell angestrebten Ziele des Leistungsberechtigten, die in der Hilfeplanung mit dem Leistungsträger und Leistungserbringer
gemeinsam beschrieben und in der Assistenzplanung gegebenenfalls weiter ausgestaltet werden, mit dem tatsächlich erreichten Zustand zu vergleichen. Dieser Prozess findet in zu bestimmenden Zeiträumen
kontinuierlich statt. Bei der Beurteilung der Ergebnisqualität sind das Befinden und die Zufriedenheit der Leistungsberechtigten zu beschreiben und zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Hilfeprozesse sind anhand der festgelegten Ziele regelmäßig zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist zwischen dem Haus am
Mühlenteich und den Leistungsberechtigten, ihren Angehörigen oder sonstigen Vertretungsberechtigten zu erörtern und in der Dokumentation gemäß § 8 b) festzuhalten. Die Einbeziehung der
Leistungsberechtigten und der übrigen aufgeführten Personen erfolgt in dem Maße, wie es möglich und von diesen gewünscht wird.
Im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements wird die Ergebnisqualität regelmäßig evaluiert.
§ 9 Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit
Die Bestimmungen zur Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit gemäß §§ 15 und 16 des LRV-SH i.V. mit den Ziffern 9 und 10 der AVV-SH sind
Bestandteil dieser Vereinbarung.
§ 10 Leistungsgerechte Vergütung
Die leistungsgerechte Vergütung wird in einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage der AVV-SH in der geltenden
Fassung zum LRV-SH gem. § 77 Abs. 2 SGB XII festgelegt.
Basis für die Berücksichtigung von Personalkosten ist der abgestimmte Personalplan gemäß § 8 a. Die Kalkulation der Personalkosten erfolgt auf der
Grundlage der Vergütungstabellen und Arbeitsverträge der Einrichtung.
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