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Haus am Mühlenteich

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Aufnahme

Ablauf bei der Aufnahme eines Bewohners:

1. Schritt: Anfrage im Haus am Mühlenteich.

2. Schritt: Gespräch im Haus am Mühlenteich zwischen Eltern (gesetzlichem Betreuer), zukünftigem Bewohner und Leitung des Hauses.

3. Schritt: Das Haus am Mühlenteich oder der gesetzliche Betreuer schickt die Anmeldung an den zuständigen Kosten- und Leistungsträger.

4. Schritt: Der Kosten- und Leistungsträger, z.B. der Kreis Nordfriesland, entscheidet im Rahmen des Hilfeplanverfahrens darüber, ob die Einrichtung für den Angemeldeten richtig ist und erklärt schriftlich, dass er die Kosten der stationären Betreuung im Haus am Mühlenteich übernimmt.

5. Schritt: Weitere Gespräche zwischen Eltern (gesetzlichem Betreuer), zukünftigem Bewohner und der Leitung der Einrichtung zur Vorbereitung der Aufnahme.

6. Schritt: Aufnahme im Haus am Mühlenteich.

Finanzierungsfragen:

1. Im Regelfall übernimmt das Sozialamt des Wohnsitzkreises bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Das Haus am Mühlenteich erhält den mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise in Rendsburg ausgehandelten Vergütungssatz.

2. Der Bewohner bekommt vom Sozialamt 100,98 € monatlich als Barbetrag (Stand 1.1.2012) und auf Antrag zweimal im Jahr Bekleidungsbeihilfen. Der Kreis Nordfriesland zahlt z.B. pauschaliert zweimal 137,00 €, andere Sozialhilfeträger zahlen auf Einzelantrag und -nachweis.

3. Die Eltern zahlen 54,96 € Unterhalt an das Sozialamt (Stand 1.1.2011). Eine Überprüfung von Einkommen und Vermögen der Eltern findet nur dann statt, wenn die Eltern beantragen, keinen Unterhalt zu zahlen.

4. Das Kindergeld in Höhe von 184,00 € (Stand 1.1.2011) wird ohne Altersbegrenzung weiterhin an die Eltern ausgezahlt.